OGH 14.03.1956, 1Ob149/56
OGH 14.03.1956, 1Ob149/56
Rechtssatz
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Normen | |
RS0015323 | Bei einer vorgenommenen notwendigen Bauführung hat der Fruchtniesser kein Recht, die Wiederherstellung des früheren Zustandes zu begehren. Auch bezüglich nicht notwendiger Bauführung hat der Eigentümer das Recht nicht notwendige Bauten gegen vollständige Entschädigung des Fruchtniessers auch gegen dessen Willen auszuführen, sofern nicht die Bauführung den Fruchtniesser in seinem Gebrauch der dienstbaren Sache oder im Bezug der Nutzungen stört. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015323 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-72223