OGH 05.02.1958, 1Ob142/57
OGH 05.02.1958, 1Ob142/57
Rechtssatz
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Normen | |
RS0016169 | Die Gesellschafter einer GesmbH, die den Abschluß des Gesellschaftsvertrages wegen List oder Irreführung anfechten wollen, haben auf diesen Anspruch auf Auflösung des Gesellschaftsvertrages ex tunc dadurch verzichtet, daß sie einer einvernehmlichen Auflösung ohne ausdrücklichen Vorbehalt es nunc zugestimmt haben. Unabhängig davon können sie aber eine angemessene Vergütung gemäß § 872 ABGB verlangen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0016169 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-72214