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OGH 17.07.1992, 16Os7/92

OGH 17.07.1992, 16Os7/92

Rechtssatz


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Norm
RS0098397
Ein Rücktritt von der Anklage setzt eine ausdrückliche oder wenigstens sinngemäße, eindeutige Erklärung des Anklägers voraus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0098397
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-72139