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OGH 23.04.1992, 15Os10/92

OGH 23.04.1992, 15Os10/92

Rechtssatz


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Normen
KFG 1967 §76
StGB §2 B2
StGB §302 Abs1
RS0065608
Auch einer nicht unmittelbar bei Betretung des alkoholisierten Lenkers, aber jedenfalls vor Entscheidung der nach § 76 Abs 2 KFG zuständigen Behörde vorgenommenen Wiederausfolgung des Führerscheins, die wenigstens vorübergehend einen wesentlichen, aus dem Verbot des Lenkens von Kraftfahrzeugen nach vorläufiger Annahme des Führerscheins bis zu dessen Wiederausfolgung (§ 76 Abs 5 KFG idF der 12. Nov BGB 1988/375) erhellenden Zweck der Maßnahme nach § 76 Abs 1 KFG in Frage stellt, kann die Qualität eines Hoheitsaktes in Form eines einem aktiven Tun gleichwertigen "Unterlassens durch Tun" nicht abgesprochen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0065608
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-71824