OGH 27.06.1975, 12Os68/75
OGH 27.06.1975, 12Os68/75
Rechtssätze
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Norm | |
RS0091899 | Für den Fall, daß eine Tat in dem einen Rechtsbereich nur einer einzigen Strafnorm, im anderen aber mehreren zueinander in Idealkonkurrenz stehenden Tatbeständen zu unterstellen ist, ist beim Vergleich nach § 61 StGB die eine Strafbestimmung den mehreren miteinander konkurrierenden gegenüberzustellen, und solcherart zu prüfen, welches Recht für den Täter insgesamt das günstigere ist. |
Norm | |
RS0091900 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091899 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-71011