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OGH 27.06.1975, 12Os68/75

OGH 27.06.1975, 12Os68/75

Rechtssätze


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Norm
RS0091899
Für den Fall, daß eine Tat in dem einen Rechtsbereich nur einer einzigen Strafnorm, im anderen aber mehreren zueinander in Idealkonkurrenz stehenden Tatbeständen zu unterstellen ist, ist beim Vergleich nach § 61 StGB die eine Strafbestimmung den mehreren miteinander konkurrierenden gegenüberzustellen, und solcherart zu prüfen, welches Recht für den Täter insgesamt das günstigere ist.
Norm
RS0091900
Günstigkeitsvergleich zwischen §§ 91, 269 Abs 1 StGB mit §§ 81, 82 zweiter Strafsatz StG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091899
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-71011