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OGH 23.07.1992, 12Os66/92

OGH 23.07.1992, 12Os66/92

Rechtssatz


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Norm
RS0092544
Bei der Beurteilung einer Körperbeschädigung als an sich schwere Verletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB ist eine ganzheitliche Betrachtung der maßgebenden Umstände geboten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0092544
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-71009