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OGH 11.02.1970, 12Os177/69

OGH 11.02.1970, 12Os177/69

Rechtssatz


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Normen
RS0090728
Ob ein Schuldspruch wegen fortgesetzten Deliktes oder wegen bestimmter Einzelfakten zu erfolgen hat, hängt neben der Beschaffenheit der Tat auch vom Inhalt der Anklageschrift ab, wobei nicht nur der Tenor der Anklageschrift, sondern auch ihre Begründung berücksichtigt werden muß.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0090728
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-70862