OGH 01.12.1977, 12Os160/77
OGH 01.12.1977, 12Os160/77
Rechtssätze
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Norm | StGB §12 Ba |
RS0089412 | Beteiligter (§ 12 StGB, dritte Alternative) ist, wer auf andere Weise als durch unmittelbare oder durch Bestimmungstäterschaft zur Tatbegehung einen kausalen Beitrag leistet. |
Norm | StGB §12 Ba |
RS0089527 | Für den sonstigen Tatbeitrag (§ 12 StGB dritte Alternative) ist nicht gefordert, daß er notwendig war und ohne ihn die Tatausführung unmöglich gewesen wäre. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0089527 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-70832