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OGH 04.10.1976, 12Os120/76

OGH 04.10.1976, 12Os120/76

Rechtssatz


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Normen
RS0099581
Ein Abweichen von der Anklage in bezug auf die subjektive Tatseite stellt niemals ein Überschreiten der Anklage dar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0099581
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-70737