OGH 20.05.1981, 11Os56/81
OGH 20.05.1981, 11Os56/81
Rechtssatz
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Normen | |
RS0088019 | Der (ausländische) Vertragspartner, der einem selbständigen Handelsvertreter bei Beginn der Geschäftsbeziehungen Kommissionswaren überläßt, ist nicht gehalten, eine spezielle Aufsichtspflicht oder Kontrollpflicht dahin zu entfalten, ob der Handelsvertreter seine Zusage, diese Waren anläßlich der Einfuhr nach Österreich zu stellen und zu verzollen, einhält; ihm fällt daher keine auffallende Sorglosigkeit (= grobe Fahrlässigkeit) zur Last. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0088019 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-70578