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OGH 20.05.1981, 11Os56/81

OGH 20.05.1981, 11Os56/81

Rechtssatz


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Normen
RS0088019
Der (ausländische) Vertragspartner, der einem selbständigen Handelsvertreter bei Beginn der Geschäftsbeziehungen Kommissionswaren überläßt, ist nicht gehalten, eine spezielle Aufsichtspflicht oder Kontrollpflicht dahin zu entfalten, ob der Handelsvertreter seine Zusage, diese Waren anläßlich der Einfuhr nach Österreich zu stellen und zu verzollen, einhält; ihm fällt daher keine auffallende Sorglosigkeit (= grobe Fahrlässigkeit) zur Last.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0088019
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-70578