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OGH 07.07.1977, 11Os29/77

OGH 07.07.1977, 11Os29/77

Rechtssatz


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Norm
RS0086262
Bei behördlich festzusetzenden Abgaben, soll die Selbstanzeige durch den Anzeiger auch eine entsprechende Offenlegung der für die Festsetzung bedeutsamen Umständen erfassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0086262
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-70485