OGH 09.03.1973, 11Os170/72
OGH 09.03.1973, 11Os170/72
Rechtssätze
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Normen | AußHG 1968 §18 FinStrG §17 |
RS0052135 | Ein Verfallserkenntnis kann auf beide Gesetzesstellen zugleich gestützt werden. |
Normen | AußHG 1968 §17 Abs1 Z1 FinStrG §35 Abs1 |
RS0052263 | Tateinheit (echte ungleichartige Idealkonkurrenz) möglich. |
Norm | AußHG 1968 §17 Abs1 Z1 |
RS0052272 | Der Tatbestand erschöpft sich in der Ausfuhr oder Einfuhr ohne Bewilligung. Ob bei unbewilligter Einfuhr eine spätere Verbringung ins Zollausland vorgesehen ist, ist nicht entscheidend. |
Norm | |
RS0086870 | Der Nebenbeteiligte (Haftungsbeteiligte: § 76 lit b FinStrG) ist nicht legitimiert, den urteilsmäßigen Vorbehalt eines Wertersatzanteils für einen abgesondert verfolgten Beteiligten und das Unterbleiben eines Vorbehaltsausspruchs (mit Berufung) anzufechten. |
Norm | |
RS0086873 | Der Haftungsbeteiligte (§ 76 lit b FinStrG) ist zur Anfechtung der Höhe des Wertersatzes mit Berufung legitimiert. |
Norm | |
RS0086884 | Vollendet ist die Begünstigung auch dann, wenn der angestrebte Erfolg nicht auf Dauer eintritt. |
Norm | |
RS0087269 | Nach der zum § 8 Abs 1 StG entwickelten, auch für § 14 Abs 1 FinStrG geltenden beschränkt subjektiven Versuchstheorie liegt bereits strafbarer Versuch vor, wenn der Vorsatz des Täters aus seinem äußeren Verhalten zu schließen ist. Dabei ist aber nicht erforderlich, daß der auf eine bestimmte Straftat gerichtete Vorsatz mit logischer Ausschließlichkeit (daß jede andere Deutung denkgesetzwidrig wäre) entnommen werden kann; es bleibt vielmehr der freien Beweiswürdigkeit überlassen, außerhalb der unmittelbaren Tathandlung liegende Umstände zur Deutung des Täterwillens heranzuziehen. |
Normen | |
RS0088006 | Die Feststellung des Verschuldens (§ 17 Abs 3 lit b FinStrG) ist, weil eine Voraussetzung des Verfalls betreffend, unter dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO anzufechten (EvBl 1972/238, 9 Os 141/70), soferne es sich nicht um eine bloße Bekämpfung der freien Beweiswürdigung handelt. |
Normen | |
RS0088016 | Der Ausspruch des Verschuldens (§ 17 Abs 3 FinStrG) im Urteilssatz bewirkt, obwohl ein solcher Ausspruch im § 215 FinStrG nicht genannt ist, keine Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO), sofern die Verschuldensfeststellung sachlich begründet ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0052263 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-70422