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OGH 05.02.1976, 11Os160/75

OGH 05.02.1976, 11Os160/75

Rechtssätze


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Norm
PornG §1 A
RS0087279
Keine Unzüchtigkeit, wenn ein unbefangener Betrachter das inkriminierte Druckwerk als nicht geradezu schwer störend oder abstoßend empfindet, sondern es etwa wegen seiner allfälligen Geschmacklosigkeit für seine Person bloß ablehnt.
Norm
PornG §1 A
RS0087775
Zur Frage der Bedeutung gewerbsbehördlicher Nichtbeanstandung für die Qualifikation von Werbeprospekten als unzüchtig.
Norm
PornG §1 A
RS0087776
Darstellungen auf Werbeprospekten für erotische Artikel - kein "bloßer Vorwand für provozierende Sexualität".

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087776
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-70395