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OGH 21.01.1976, 11Os136/75

OGH 21.01.1976, 11Os136/75

Rechtssatz


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Normen
RS0090495
Wird ein Dieb betreten, bevor er eine fremde Sache wegnehmen konnte, und bewaffnet er sich erst nach diesem Fehlerfolg, ist die Qualifikation des Diebstahls nach § 129 Z 4 StGB nicht gegeben, sondern hat er allenfalls den Tatbestand der Nötigung nach § 105 StGB verwirklicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090495
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-70332