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OGH 11.10.1977, 11Os114/77

OGH 11.10.1977, 11Os114/77

Rechtssatz


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Normen
RS0087886
Wurde ein Zollvergehen nur hinsichtlich des Verpackungsmaterials begangen, so kann der Verfallsausspruch nur die Umschließungen, nicht aber die in ihnen versendeten und verzollten Waren umfassen, weshalb auch das Wertersatzstraferkenntnis nur vom Wert der Umschließungen ausgehen kann. Aus den Angaben der Berechnungsart des Wertersatzes allein (hier: Importpreis zuzüglich Handelsspanne und Abgaben) ist eine verläßliche Prüfung des Wertersatzerkenntnisses nicht möglich, weshalb das Fehlen weiterer die Überprüfung ermöglichender Feststellungen einem Feststellungsmangel im Sinne des § 281 Abs 1 Z 11 StPO begründet.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087886
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-70274