Steuerberaterinformation 2025
43. Aufl. 2025
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S. 12Kapitel 1 Für alle Steuerzahler
1.1 Die Einkommensteuer für natürliche Personen
1001
Die Ermittlung des Einkommens
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 3 Z 1)
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 2)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs 3 Z 3)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 4)
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs 3 Z 5)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6)
Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 3 Z 7)
Sonderausgaben (§ 18 EStG)
Außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG)
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (taxativ)
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (demonstrativ)
1002
Berechnung der Einkommensteuer (§ 33 Abs 1 EStG)
Durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II kam es zur Abschaffung der kalten Progression. Es wurde zudem normiert, dass die Steuertarife und weitere Steuergrenzbeträge jährlich im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate angepasst werden. Im Jahr 2025 kommt es daher bereits zum dritten Mal zu einer Anpassung des Einkommensteuertarifs an die aktuelle Inflation. Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflation iSd § 33a Abs 3 EStG beträgt 5,0%. Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2025 (BGBl II 232/2024) wurden die Beträge, die im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Drittel (3,3333% periodisch) angepasst wurden, kundgemacht...