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SWK 10, 1. April 2025, Seite 561

Unterschiedliche Berichtigungszeiträume bei Investitionen in Grundstücke unzulässig - unmittelbare Wirkung einer Richtlinienbestimmung auch bei einer „Kann“-Bestimmung möglich

Entscheidung: Drebers, C-243/23.

Normen: Art 187, 190 MwStSyst-RL.

1.

Der im Licht des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität ausgelegte Art 190 iVm Art 187 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung über die Berichtigung der Vorsteuerabzüge entgegensteht, nach der der gemäß Art 187 für Grundstücke, die als Investitionsgüter erworben wurden, festgelegte verlängerte Berichtigungszeitraum nicht auf Bauleistungen, die als Dienstleistungen iSd MwStSyst-RL der Mehrwertsteuer unterliegen, anwendbar ist, die eine umfangreiche Erweiterung und/oder tiefgreifende Renovierung des Gebäudes mit sich bringen, auf das sich die Bauleistungen beziehen, und deren rechtliche Auswirkungen eine wirtschaftliche Nutzungsdauer haben, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines neuen Gebäudes entspricht.

2.

Der im Licht des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität ausgelegte Art 190 iVm Art 187 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass ihm unmittelbare Wirkung in dem Sinne zukommt, dass sich ein Steuerpflichtiger vor einem nationalen Gericht gegenüber der zuständigen Steuerbehörde auf ihn berufen kann, damit auf die zu seinen Gunsten erbrachten Bauleistungen, die als Diens...

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