VwGH 04.11.1991, AW 91/10/0071
VwGH 04.11.1991, AW 91/10/0071
Rechtssatz
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Normen | ForstG 1975 §17; ForstG 1975 §170 Abs8; VwGG §30 Abs2; |
RS 1 | Stattgebung des Antrages des BMLF (Beschwerde gem § 170 Abs 8 ForstG 1975) - Erteilung einer Rodungsbewilligung - Eine Abwägung der Interessen des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei ergibt beim gegenwärtigen Stand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, daß, sollte sich die Beschwerde als begründet erweisen und der angefochtene Bescheid als rechtswidrig aufzuheben sein, eine Rückführung der Rodungsfläche in Wald erschwert und damit die im öffentlichen Interesse liegende Walderhaltung in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt würde (hier Verbauung des Grundstückes). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991100071.A01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-66076