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VwGH 24.02.1998, 97/05/0307

VwGH 24.02.1998, 97/05/0307

Rechtssätze


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Normen
BauO Krnt 1996 §23 Abs3;
BauRallg;
RS 1
Einwendungen iSd § 23 Abs 3 Krnt BauO 1996 haben sich auf die Bewilligungsfähigkeit des zu beurteilenden Bauvorhabens, nicht jedoch auf dessen Ausführung zu beziehen (Hinweis E , 95/05/0206).
Normen
BauO Krnt 1996 §17 Abs1;
BauRallg;
DMSG 1923;
RS 2
Interessen des Denkmalschutzes sind im Baubewilligungsverfahren nicht zu beachten. Sie dürfen nicht zur Versagung der Baubewilligung führen (Hinweis E , 87/06/0078).
Normen
BauO Krnt 1996 §13;
BauRallg;
RS 3
Die Nachbarn haben im Stadium des Vorprüfungsverfahrens nach § 9 Krnt BauO kein Mitspracherecht

(Hinweis E , 89/05/0128).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0041 3 (hier betreffend § 13 Krnt BauO 1996)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050307.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-65604