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VwGH 12.10.1993, 93/07/0111

VwGH 12.10.1993, 93/07/0111

Entscheidungsart: Beschluss

Rechtssatz


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Normen
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs2;
RS 1
Wurde das Verfahren über eine Beschwerde nach § 33 Abs 1 VwGG 1965 eingestellt, weil diese nach § 34 Abs 2 desselben Gesetzes als zurückgezogen anzusehen war, ist eine neuerliche Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gemäß § 34 Abs 1 VwGG 1965 zurückzuweisen (Hinweis B , 1699/69).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1922/74 B RS 1

Entscheidungstext

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kirschner und die Hofräte Dr. Kratschmer und Dr. Pallitsch, im Beisein der Schriftführerin

Dr. Möslinger-Gehmayr, in der Beschwerdesache der

D Aktiengesellschaft in W, vertreten durch Dr. G, Rechtsanwalt in W, gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom , Zl. 14.641/01-I 4/92, betreffend Entschädigung nach § 117 WRG 1959, den Beschluß gefaßt:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Mit vorliegender Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Zu hg. Zl. 93/07/0076 hat die Beschwerdeführerin gegen denselben Bescheid der belangten Behörde (fristgerecht) Beschwerde erhoben, welche jedoch den Vorschriften über die Form und den Inhalt von Verwaltungsgerichtshofbeschwerden (§§ 23, 24, 28, 29 VwGG) nicht entsprochen hat und daher zur Behebung der Mängel unter Anberaumung einer zweiwöchigen Frist zurückgestellt wurde. Wegen Nichterfüllung dieses Mängelbehebungsauftrages wurde dieses Verfahren mit hg. Beschluß vom , Zl. 93/07/0076, gemäß § 34 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt.

Durch die Einbringung der ersten Beschwerde ist das Beschwerderecht der Beschwerdeführerin verbraucht, sodaß die vorliegende, nach Ablauf der Beschwerdefrist erhobene Beschwerde in derselben Sache mangels der Berechtigung zur Beschwerdeführung gemäß § 34 Abs. 1 VwGG als unzlässig zurückzuweisen war (vgl. Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3. Auflage Seite 451).

Zusatzinformationen


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Normen
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs2;
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen Sache
Mängelbehebung
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070111.X00
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-65011