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VwGH 30.05.1989, 89/14/0047

VwGH 30.05.1989, 89/14/0047

Rechtssätze


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Normen
BAO §250 Abs1 lita;
BAO §303 Abs4;
BAO §307 Abs1;
VwRallg;
RS 1
Bezieht sich eine Eingabe, in der eine Berufung erhoben und gleichzeitig angekündigt wird, nur auf einen Bescheid, laut dem Abgaben gemäß einer Betriebsprüfung verbucht wurden, und erwähnt sie den Wiederaufnahmebescheid mit keinem Wort, so kann sie jedenfalls nicht als Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstanden werden.
Norm
BAO §245 Abs3;
RS 2
Ein bereits außerhalb der Rechtsmittelfrist gestellter Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist hat keine hemmende Wirkung iSd § 245 Abs 3 zweiter Satz BAO.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140047.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-64431