VwGH 30.05.1989, 89/14/0047
VwGH 30.05.1989, 89/14/0047
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Bezieht sich eine Eingabe, in der eine Berufung erhoben und gleichzeitig angekündigt wird, nur auf einen Bescheid, laut dem Abgaben gemäß einer Betriebsprüfung verbucht wurden, und erwähnt sie den Wiederaufnahmebescheid mit keinem Wort, so kann sie jedenfalls nicht als Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid verstanden werden. |
Norm | BAO §245 Abs3; |
RS 2 | Ein bereits außerhalb der Rechtsmittelfrist gestellter Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist hat keine hemmende Wirkung iSd § 245 Abs 3 zweiter Satz BAO. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1989140047.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-64431