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VwGH 04.04.1989, 89/14/0026

VwGH 04.04.1989, 89/14/0026

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Dem Wiedereinsetzungswerber wurde vom VwGH in einer Note vom unter Hinweis auf (Walter-Mayer, Zustellrecht, § 13 ZustG Anm 21) folgende Rechtsansicht vorgehalten: "Die Zustellung zu eigenen Handen an den Angestellten eines Parteienvertreters setzt voraus, dass es sich um die Zustellung an eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person handelt, die in der Funktion als Parteienvertreter tätig wird"; Hinweis E , 88/03/0137).
Norm
RS 2
Die Zustellung zu eigenen Handen kann auch an eine Person erfolgen, die gegenüber der Post zur Übernahme von dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellenden Sendungen bevollmächtigt ist.
Norm
VwGG §46 Abs1;
RS 3
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nur bewilligt werden, wenn die Partei eine Frist versäumt hat. Andernfalls ist der Wiedereinsetzungsantrag zurückzuweisen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140026.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-64422