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VwGH 17.05.1989, 89/13/0012

VwGH 17.05.1989, 89/13/0012

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34 Abs3;
RS 1
Es ergibt sich keine Zwangsläufigkeit der Belastung, wenn der Abgabepflichtige in einem mit seinem Vater geschlossenen Übergabsvertrag betreffend das Unternehmen sich verpflichtet hat, seinem Bruder ein "Erbteil" von S 200.000,-- zu bezahlen. Die Zahlung beruht auf einer vertraglichen Verpflichtung, zu der sich der Abgabepflichtige aus freien Stücken entschlossen hat und zu deren Abschluß er weder aus tatsächlichen, noch aus rechtlichen oder aus sittlichen Gründen gezwungen war (Hinweis E , 83/14/0256).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989130012.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-64403