VwGH 17.05.1989, 89/13/0012
VwGH 17.05.1989, 89/13/0012
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §34 Abs3; |
RS 1 | Es ergibt sich keine Zwangsläufigkeit der Belastung, wenn der Abgabepflichtige in einem mit seinem Vater geschlossenen Übergabsvertrag betreffend das Unternehmen sich verpflichtet hat, seinem Bruder ein "Erbteil" von S 200.000,-- zu bezahlen. Die Zahlung beruht auf einer vertraglichen Verpflichtung, zu der sich der Abgabepflichtige aus freien Stücken entschlossen hat und zu deren Abschluß er weder aus tatsächlichen, noch aus rechtlichen oder aus sittlichen Gründen gezwungen war (Hinweis E , 83/14/0256). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1989130012.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-64403