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VwGH 29.06.1989, 89/09/0035

VwGH 29.06.1989, 89/09/0035

Rechtssatz


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Normen
AVG §63 Abs1;
AVG §8;
BUAG §25 Abs3;
BUAG §25 Abs5;
RS 1
Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat gegen jene bezirksverwaltungsbehördlichen Entscheidungen, die in Erledigung ihrer formellen Anträge erflossen, ein Berufungsrecht. Diese Interpretation ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 25 Abs 5 BArbUG sowie aus dem Sinn und Zweck des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG betreffend die Vorschreibung von Zuschlagsbeträgen (Hinweis E , 81/01/0041).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12963 A/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090035.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-64361