VwGH 29.06.1989, 89/09/0035
VwGH 29.06.1989, 89/09/0035
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat gegen jene bezirksverwaltungsbehördlichen Entscheidungen, die in Erledigung ihrer formellen Anträge erflossen, ein Berufungsrecht. Diese Interpretation ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 25 Abs 5 BArbUG sowie aus dem Sinn und Zweck des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG betreffend die Vorschreibung von Zuschlagsbeträgen (Hinweis E , 81/01/0041). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 12963 A/1989 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1989090035.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-64361