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VwGH 19.09.1989, 89/08/0154

VwGH 19.09.1989, 89/08/0154

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Versicherungspflicht nach dem § 461 ASVG setzt ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG voraus. Die faktische Nichterteilung von Weisungen rechtfertigt nicht den Schluss auf das Nichtbestehen von Weisungsrechten und Kontrollrechten.
Norm
RS 2
Das Beschäftigungsverhältnis eines leitenden Angestellten unterscheidet sich vielfach von dem eines durchschnittlichen Angestellten. An leitende Angestellte werden vielfach bezüglich Aufsicht und Disziplinarmittel besondere Maßstäbe angelegt. Leitende Angestellte, die über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, unterliegen anders als durchschnittliche Angestellte der sogenannten "stillen Autorität" des DGs, dh diese Überwachung wird nicht stets nach außen erkennbar ausgeübt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0335/75 E RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-64354