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VwGH 28.11.1989, 89/05/0209

VwGH 28.11.1989, 89/05/0209

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Auf die Erstreckung der Erfüllungsfrist eines in Rechtskraft erwachsenen Auftrages steht niemandem ein Rechtsanspruch zu (Hinweis E , 87/05/0100).
Normen
RS 2
Auf die Ausübung des Abänderungsrechtes der Behörde gemäß § 68 Abs 3 oder § 68 Abs 4 AVG steht entsprechend § 68 Abs 7 AVG niemandem ein Recht zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050209.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-64306