VwGH 14.11.1989, 89/05/0141
VwGH 14.11.1989, 89/05/0141
Rechtssätze
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Normen | BauO Wr §129 Abs10; BauRallg; VVG §4; |
RS 1 | Während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung darf ein Abtragungsauftrag nicht vollstreckt werden (Hinweis E , 0195/70, E , 84/05/0122). |
Norm | VVG §4 Abs2; |
RS 2 | Fragen der Rechtmäßigkeit des rechtskräftigen Beseitigungsauftrages können im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgeworfen werden. Schließlich steht es dem Betroffenen frei, jederzeit neuerlich einen Antrag auf Erteilung der nachträglichen, baubehördlichen Bewilligung zu stellen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1989050141.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-64302