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VwGH 14.11.1989, 89/05/0141

VwGH 14.11.1989, 89/05/0141

Rechtssätze


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Normen
BauO Wr §129 Abs10;
BauRallg;
VVG §4;
RS 1
Während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung darf ein Abtragungsauftrag nicht vollstreckt werden (Hinweis E , 0195/70, E , 84/05/0122).
Norm
VVG §4 Abs2;
RS 2
Fragen der Rechtmäßigkeit des rechtskräftigen Beseitigungsauftrages können im Vollstreckungsverfahren nicht mehr aufgeworfen werden. Schließlich steht es dem Betroffenen frei, jederzeit neuerlich einen Antrag auf Erteilung der nachträglichen, baubehördlichen Bewilligung zu stellen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050141.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-64302

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