VwGH 27.06.1989, 89/05/0033
VwGH 27.06.1989, 89/05/0033
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | AVG §62 Abs4; BauRallg; |
RS 1 | Irrtümliche, von den Projektunterlagen abweichende Längenangaben über das geplante Bauwerk in der Verhandlungsschrift, die Bestandteil des Bescheides wurden, sind einer Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG zugänglich, ohne dass vor Erlassung des Berichtigungsbescheides eine mündliche Verhandlung bzw eine Befragung der seinerzeit anwesend gewesenen Personen erfolgen müsste. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1989050033.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-64289