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VwGH 27.06.1989, 89/05/0033

VwGH 27.06.1989, 89/05/0033

Rechtssatz


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Normen
AVG §62 Abs4;
BauRallg;
RS 1
Irrtümliche, von den Projektunterlagen abweichende Längenangaben über das geplante Bauwerk in der Verhandlungsschrift, die Bestandteil des Bescheides wurden, sind einer Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG zugänglich, ohne dass vor Erlassung des Berichtigungsbescheides eine mündliche Verhandlung bzw eine Befragung der seinerzeit anwesend gewesenen Personen erfolgen müsste.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050033.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-64289