VwGH 18.04.1989, 89/04/0015
VwGH 18.04.1989, 89/04/0015
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich um ein Akzessorium des Gewerberechts. Mit dem Erlöschen des Gewerberechts erlischt auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. |
Norm | |
RS 2 | Entscheidend für die Tatbestandsverwirklichung ist nur, ob für die in Rechnung gestellte Leistung ein überhöhtes Entgelt verrechnet wurde. Ob daneben weitere, nicht in Rechnung gestellte Leistungen erbracht wurden, die in Summe das verrechnete Entgelt rechtfertigen würden, ist dagegen belanglos. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 12900 A/1989 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1989040015.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-64266