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VwGH 18.04.1989, 89/04/0015

VwGH 18.04.1989, 89/04/0015

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich um ein Akzessorium des Gewerberechts. Mit dem Erlöschen des Gewerberechts erlischt auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.
Norm
RS 2
Entscheidend für die Tatbestandsverwirklichung ist nur, ob für die in Rechnung gestellte Leistung ein überhöhtes Entgelt verrechnet wurde. Ob daneben weitere, nicht in Rechnung gestellte Leistungen erbracht wurden, die in Summe das verrechnete Entgelt rechtfertigen würden, ist dagegen belanglos.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12900 A/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040015.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-64266