Suchen Hilfe
VwGH 18.10.1989, 89/03/0040

VwGH 18.10.1989, 89/03/0040

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;
RS 1
Zufolge der Fristgebundenheit des Wiedereinsetzungsantrages sind die Wiedereinsetzungsgründe bereits im Wiedereinsetzungsantrag und nicht erst im Berufungsverfahren hierüber geltend zu machen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/04/0062 E RS 2
Normen
AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;
RS 2
Ausführungen zum Nichtvorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes wegen Versäumung der Einspruchsfrist, wenn innerhalb dieser Frist über den Besch die Untersuchungshaft verhängt wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030040.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-64255