VwGH 18.10.1989, 89/03/0040
VwGH 18.10.1989, 89/03/0040
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Zufolge der Fristgebundenheit des Wiedereinsetzungsantrages sind die Wiedereinsetzungsgründe bereits im Wiedereinsetzungsantrag und nicht erst im Berufungsverfahren hierüber geltend zu machen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 86/04/0062 E RS 2 |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zum Nichtvorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes wegen Versäumung der Einspruchsfrist, wenn innerhalb dieser Frist über den Besch die Untersuchungshaft verhängt wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1989030040.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-64255