VwGH 10.02.1989, 88/17/0191
VwGH 10.02.1989, 88/17/0191
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Es stimmt mit der einem Rechtsanwalt obliegenden Überwachungspflicht und Aufsichtspflicht nicht überein, wenn sich der Rechtsanwalt bei der Verfertigung fristgebundener Eingaben ausschließlich auf den von seinem Kanzleiangestellten angelegten Terminvermerk verläßt und nicht einmal bei der Verfassung der Rechtsmittelschriften deren Rechtzeitigkeit im besonderen Fall prüft (Hinweis E , 1557/77, VwSlg 9334 A/1977). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988170191.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-64197