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VwGH 20.04.1989, 88/16/0221

VwGH 20.04.1989, 88/16/0221

Rechtssatz


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Normen
FinStrG §89 Abs1;
FinStrG §89 Abs5;
KWG 1979 §23 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Werden Bankunterlagen nicht mehr auf Grund jenes Bescheides, dessen Rechtswidrigkeit vor dem VwGH behauptet wird, sondern auf der Basis eines anderen, später erlassenen Bescheides, nämlich jenes des Vorsitzenden des Spruchsenates, in Beschlagnahme genommen, dann ist die Beschwerde schon deshalb zurückzuweisen, weil der in Beschwerde gezogene Bescheid die Beschlagnahme nicht trägt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160221.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-64181