VwGH 28.06.1989, 88/16/0094
VwGH 28.06.1989, 88/16/0094
Rechtssätze
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Norm | DBAbk BRD 1955 ErbSt; |
RS 1 | Das DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern BGBL 1955/220 enthält keinerlei Bewertungsvorschriften. Vielmehr sind die Bestimmungen des BewG zur Bewertung ausländischer Grundstücke heranzuziehen. |
Normen | |
RS 2 | Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke nicht mit dem (ausländischen) Einheitswert, sondern mit dem Verkehrswert (gemeiner Wert) zum Ansatz zu bringen (Hinweis E , 88/16/0045). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988160094.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-64148