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VwGH 28.06.1989, 88/16/0094

VwGH 28.06.1989, 88/16/0094

Rechtssätze


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Norm
DBAbk BRD 1955 ErbSt;
RS 1
Das DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern BGBL 1955/220 enthält keinerlei Bewertungsvorschriften. Vielmehr sind die Bestimmungen des BewG zur Bewertung ausländischer Grundstücke heranzuziehen.
Normen
RS 2
Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke nicht mit dem (ausländischen) Einheitswert, sondern mit dem Verkehrswert (gemeiner Wert) zum Ansatz zu bringen (Hinweis E , 88/16/0045).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160094.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-64148