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VwGH 10.07.1989, 88/15/0173

VwGH 10.07.1989, 88/15/0173

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegt nicht nur die Neugründung einer GmbH & Co KG, sondern auch der erstmalige Eintritt einer GmbH in eine bestehende KG als Komplementär, weil fingiert wird, daß die bisherigen Kommanditisten zum Zeitpunkt des Eintrittes der Kapitalgesellschaft kraft § 6 Abs 1 Z 4 KVG "Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften" erwerben, wiewohl zivilrechtlich kein Erwerb von Kommanditanteilen vorliegt (Hinweis E , 87/15/0116).
Normen
RS 2
Die Anforderung von Unterlagen, die für die Bemessungsgrundlage einer Abgabe erforderlich sind, unterbricht den Lauf der Verjährung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6420 F/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150173.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-64113