VwGH 18.12.1989, 88/15/0119
VwGH 18.12.1989, 88/15/0119
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Tritt ein Kommanditist einen Teil seiner Kommanditeinlage an einen anderen Kommanditisten derselben KG ab, so entsteht die Gebührenschuld gem § 16 Abs 1 Z 1 lit a GebG, mit der Unterfertigung der von der KG gemachten Handelsregistereingabe, in der dieser Abtretungsvorgang bekanntgegeben wird, durch den Abtretenden und Erwerber. |
Normen | |
RS 2 | Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld geltende Einheitswert des abgetretenen Kommanditanteiles. Die AbgBeh ist daran gebunden. Auf Änderungen zwischen dem Stichtag für den zuletzt festgestellten Einheitswert und dem Tag des Entstehens der Gebührenschuld kann keine Rücksicht genommen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6468 F/1989 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988150119.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-64094