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VwGH 18.12.1989, 88/15/0119

VwGH 18.12.1989, 88/15/0119

Rechtssätze


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Normen
GebG 1957 §16 Abs1 Z1 lita;
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
RS 1
Tritt ein Kommanditist einen Teil seiner Kommanditeinlage an einen anderen Kommanditisten derselben KG ab, so entsteht die Gebührenschuld gem § 16 Abs 1 Z 1 lit a GebG, mit der Unterfertigung der von der KG gemachten Handelsregistereingabe, in der dieser Abtretungsvorgang bekanntgegeben wird, durch den Abtretenden und Erwerber.
Normen
RS 2
Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld geltende Einheitswert des abgetretenen Kommanditanteiles. Die AbgBeh ist daran gebunden. Auf Änderungen zwischen dem Stichtag für den zuletzt festgestellten Einheitswert und dem Tag des Entstehens der Gebührenschuld kann keine Rücksicht genommen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6468 F/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150119.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-64094