VwGH 17.04.1989, 88/15/0097
VwGH 17.04.1989, 88/15/0097
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ob wirtschaftliches Eigentum anzunehmen ist, ist aus den Umständen des Einzelfalles zu schließen. Bei Pachtverhältnissen wird idR kein wirtschaftliches Eigentum des Pächters am Pachtgegenstand gegeben sein, weil der Pächter im allgemeinen schon auf Grund des Pachtvertrages und der damit verbundenen Verpflichtungen über den Pachtgegenstand nicht die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausüben kann. |
Normen | |
RS 2 | Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, kann auf das Bewertungsrecht nicht übertragen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988150097.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-64080