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VwGH 16.10.1989, 88/15/0090

VwGH 16.10.1989, 88/15/0090

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Auch für die Bestellung der Geschäftsführer der GmbH durch Beschluss der Gesellschafter ist eine schriftliche Abstimmung iSd § 34 GmbHG möglich (Hinweis auf ).
Normen
RS 2
Wie der VwGH in seinem E vom , 86/15/0055, dargetan hat, stellt ein UMLAUFBESCHLUSS iSd § 34 Abs 2 GmbHG in bezug auf sein Zustandekommen rechtlich etwas anderes dar als ein im Rahmen einer Zusammenkunft der Gesellschafter bzw ihrer Vertreter gem § 34 Abs 1 GmbHG gefaßter Beschluß (Hinweis auch auf die unterschiedlichen Abstimmungserfordernisse); dies gilt auch für Zwecke der Anwendung des § 14 TP 7 Z 4 lit b GebG, sodaß dieser Gebührentatbestand im Schriftweg, aber ohne Durchführung einer Versammlung gefaßte Gesellschafterbeschlüsse nicht erfaßt.
Normen
RS 3
Unter Versammlung der Gesellschafter iSd § 14 TP 7 Z 4 lit b GebG ist die Generalversammlung zu verstehen, in der allerdings auch der einzige Gesellschafter Gesellschafterbeschlüsse fassen kann (Hinweis E , 1190/64, VwSlg 3210 F/1965).
Normen
RS 4
Der Gebührentatbestand des § 14 TP 7 Z 4 lit b GebG erfaßt nicht außerhalb einer Generalversammlung gefaßte Gesellschafterbeschlüsse des einzigen Gesellschafters (Hinweis E , 86/15/0055).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6442 F/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150090.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-64079