VwGH 07.11.1989, 88/14/0220
VwGH 07.11.1989, 88/14/0220
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Nach dem Grundsatz, daß jeder der an der Tat Beteiligten nach seiner Schuld zu bestrafen ist, kann für die Strafausmessung die über einen anderen Täter verhängte (oder zu verhängende) Strafe kein Kriterium sein. |
Normen | |
RS 2 | Das rechtmäßige Verhalten einer Behörde wird nicht verfassungswidrig, wenn die Behörde in anderen Fällen fehlerhaft entschieden hat. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 87/01/0174 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988140220.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-64044