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VwGH 29.11.1988, 88/14/0201

VwGH 29.11.1988, 88/14/0201

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Für die Frage, ob eine Tätigkeit als künstlerisch anzusehen ist oder nicht, ist nicht die GewO anzuwenden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140201.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-64036