VwGH 29.11.1988, 88/14/0191
VwGH 29.11.1988, 88/14/0191
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Zum Nachweis (Glaubhaftmachung) von Betriebsausgaben (Entlohnungen von Hilfskräften eines blinden Trafikanten), die die Berufungsbehörde von Amts wegen berücksichtigt hat; zur Schätzung solcher Betriebsausgaben und zur Begründung der Nichtgebrauchnahme vom Ermessen gem § 162 Abs 1 BAO. |
Normen | |
RS 2 | § 4 Abs 4 EStG ist nicht zu entnehmen, daß Aufwendungen für Dienstleistungen naher Angehöriger - soweit sie das Ausmaß üblicher familienhafter Mitarbeit übersteigen - nur auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung anzuerkennen wären. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1988140191.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-64030