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VwGH 29.11.1988, 88/14/0191

VwGH 29.11.1988, 88/14/0191

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Zum Nachweis (Glaubhaftmachung) von Betriebsausgaben (Entlohnungen von Hilfskräften eines blinden Trafikanten), die die Berufungsbehörde von Amts wegen berücksichtigt hat; zur Schätzung solcher Betriebsausgaben und zur Begründung der Nichtgebrauchnahme vom Ermessen gem § 162 Abs 1 BAO.
Normen
RS 2
§ 4 Abs 4 EStG ist nicht zu entnehmen, daß Aufwendungen für Dienstleistungen naher Angehöriger - soweit sie das Ausmaß üblicher familienhafter Mitarbeit übersteigen - nur auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung anzuerkennen wären.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140191.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-64030