VwGH 28.06.1988, 88/14/0116
VwGH 28.06.1988, 88/14/0116
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ein Tatbestand erscheint iSd Art 140 Abs 7 B-VG verwirklicht, wenn ein Sachverhalt konkretisiert wird, für den die in der aufgehobenen Gesetzesstelle normierten Rechtsfolgen vorgesehen sind. |
Normen | |
RS 2 | Die Aufhebung des zweiten Satzes des § 34 Abs 2 EstG 1972 - dass die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) keine außergewöhnliche Belastung ist - mit dem E des , wurde erst für Leistungen eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) ab dem (Tag der Kundmachung des Erkenntnisses) wirksam. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1988140116.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-64007