VwGH 09.05.1989, 88/14/0100
VwGH 09.05.1989, 88/14/0100
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Nur bei gesetzlichen Einnahmenbeschränkungen gilt der Grundsatz nicht, daß eine auf Dauer gesehen verlustbringende Tätigkeit steuerlich unbeachtlich bleibt (Hinweis E , 86/14/0198). Es muß sich dabei um gesetzliche Einnahmenbeschränkungen handeln, die den Steuerpflichtigen in aller Regel die Möglichkeit nehmen, Gewinne (Einnahmenüberschüsse) zu erzielen. |
Normen | |
RS 2 | Eine Aufteilung von Betriebsausgaben auf einzelne Einkunftsquellen obliegt in erster Linie dem Steuerpflichtigen. Die Folgen einer mangels Mitwirkung erfolgten Pauschale und damit auch groben Schätzung muß der Steuerpflichtige in Kauf nehmen. |
Norm | |
RS 3 | Ausführungen betreffend schriftstellerische Tätigkeit (Schulbuchautor) als Liebhaberei. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988140100.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-64000