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VwGH 09.05.1989, 88/14/0100

VwGH 09.05.1989, 88/14/0100

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Nur bei gesetzlichen Einnahmenbeschränkungen gilt der Grundsatz nicht, daß eine auf Dauer gesehen verlustbringende Tätigkeit steuerlich unbeachtlich bleibt (Hinweis E , 86/14/0198). Es muß sich dabei um gesetzliche Einnahmenbeschränkungen handeln, die den Steuerpflichtigen in aller Regel die Möglichkeit nehmen, Gewinne (Einnahmenüberschüsse) zu erzielen.
Normen
RS 2
Eine Aufteilung von Betriebsausgaben auf einzelne Einkunftsquellen obliegt in erster Linie dem Steuerpflichtigen. Die Folgen einer mangels Mitwirkung erfolgten Pauschale und damit auch groben Schätzung muß der Steuerpflichtige in Kauf nehmen.
Norm
RS 3
Ausführungen betreffend schriftstellerische Tätigkeit (Schulbuchautor) als Liebhaberei.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140100.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-64000