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VwGH 19.04.1988, 88/14/0001

VwGH 19.04.1988, 88/14/0001

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
GewStG §6 Abs3;
RS 1
Keine Vortragsfähigkeit von Verlusten bzw Fehlbeträgen gem § 18 Abs 1 Z 4 EStG bzw § 6 Abs 3 GewStG bei Buchführungsmängeln (Mängeln der Kassaführung), wenn der Verlust bzw Fehlbetrag auch nach Korrektur der Buchhaltung der Höhe nach nicht errechnet hätte werden können und das Ergebnis nicht überprüfbar gewesen wäre (Hinweis auf E des und , B 27/86-14; hier: für 1982 erfolgte wegen Mängel der Kassaführung ein Sicherheitszuschlag von S 50.000,-- und wegen kalkulatorischer Differenzen eine Nettozuschätzung von S 100.000,--; für 1981 wurden gleichartige Kassenführungsmängel festgestellt, eine Wiederaufnahme der Veranlagung für 1981 ist jedoch unterblieben).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140001.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-63965