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VwGH 18.10.1989, 88/13/0198

VwGH 18.10.1989, 88/13/0198

Rechtssätze


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Norm
EStG 1972 §6 Z3;
RS 1
Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung kann bei Waren nur ein nachhaltiges Sinken der Anschaffungs- oder Herstellungskosten am Bilanzstichtag gegenüber dem Anschaffungsbzw Herstellungszeitpunkt den Ansatz eines unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten liegenden Teilwertes rechtfertigen.
Norm
EStG 1972 §6 Z3;
RS 2
Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung ist, solange nicht einwandfrei feststeht, daß eine Schuld ganz oder teilweise erloschen ist, diesselbe mindestens mit dem Betrag zu bewerten, den der Steuerpflichtige beim Eingehen der Schuld schuldig geworden ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130198.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-63945