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VwGH 13.09.1989, 88/13/0165

VwGH 13.09.1989, 88/13/0165

Rechtssatz


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Normen
FamLAG 1967 §2 Abs8;
FamLAG 1967 §4 Abs2;
RS 1
Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung kann nur dort gegeben sein, wo ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, der jedoch wegen eines im § 4 Abs 2 FamLAG genannten Ausschließungsgrundes nicht zum Tragen kommt (Hinweis auf E , 82/13/0012).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130165.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-63935