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VwGH 14.12.1988, 88/13/0126

VwGH 14.12.1988, 88/13/0126

Rechtssatz


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Normen
BAO §217;
BAO §4 Abs2 lita;
KO §46 Abs2 Z2;
RS 1
Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Körperschaftsteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0109 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130126.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-63925