VwGH 05.04.1989, 88/13/0123
VwGH 05.04.1989, 88/13/0123
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, ist über eine Berufung des Abgabenschuldners, die sich gegen die Pfändung richtet, meritorisch zu entscheiden (Hinweis E , 84/13/0072). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/04/09 84/13/0259 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988130123.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-63923