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VwGH 05.04.1989, 88/13/0123

VwGH 05.04.1989, 88/13/0123

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Da § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel nur gegen Bescheide versagt, die dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, ist über eine Berufung des Abgabenschuldners, die sich gegen die Pfändung richtet, meritorisch zu entscheiden (Hinweis E , 84/13/0072).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/04/09 84/13/0259 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130123.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-63923

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