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VwGH 13.09.1989, 88/13/0122

VwGH 13.09.1989, 88/13/0122

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §47 Abs3;
RS 1
Maßgeblich dafür, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, ist das im Einzelfall sich bietende wirtschaftliche Gesamtbild. Wichtige Merkmale sind die Eingliederung in einen geschäftlichen Organismus, die Weisungsgebundenheit, das Fehlen der Freizügigkeit in der Wahl des Arbeitsplatzes und in der Gestaltung der Arbeitszeit, das Fehlen einer Befugnis, sich vertreten zu lassen und die Nichttragung des Unternehmerrisikos.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130122.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-63922