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VwGH 14.12.1988, 88/13/0120

VwGH 14.12.1988, 88/13/0120

Rechtssätze


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Normen
BAO §217;
BAO §4 Abs2 litb;
KO §46 Abs1 Z2;
RS 1
Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Gewerbesteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/12/14 87/13/0038 1
Normen
BAO §217 Abs1;
KO §47 Abs2;
RS 2
Durch die Rangordnung des § 47 Abs 2 KO werden die Fälligkeit der Masseforderung und das Gebot, sie zu begleichen, nicht berührt (Hinweis E , 84/15/0009, VwSlg 5994 F/1985).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130120.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-63921