VwGH 14.12.1988, 88/13/0120
VwGH 14.12.1988, 88/13/0120
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Liegt der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlung an Gewerbesteuer zu entrichten ist, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners, dann ist diese Vorauszahlung eine Masseforderung. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/12/14 87/13/0038 1 |
Normen | BAO §217 Abs1; KO §47 Abs2; |
RS 2 | Durch die Rangordnung des § 47 Abs 2 KO werden die Fälligkeit der Masseforderung und das Gebot, sie zu begleichen, nicht berührt (Hinweis E , 84/15/0009, VwSlg 5994 F/1985). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1988130120.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-63921