VwGH 20.09.1989, 88/13/0072
VwGH 20.09.1989, 88/13/0072
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung aufgenommen wurden, sind nach § 17 KStG 1966 nicht abzugsfähig. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 87/14/0051 E VwSlg 6291 F/1988 RS 7 |
Norm | BAO §119 Abs1; |
RS 2 | Vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen bedeutet, der Abgabenbehörde ein richtiges, vollständiges und klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände zu verschaffen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 85/15/0372 E RS 3 |
Norm | BAO §303 Abs4; |
RS 3 | Wird eine Veranlagung unter Zugrundelegung eines vom Abgabepflichtigen nicht exakt bekanntgegebenen Sachverhaltes durchgeführt, so ist eine spätere Wiederaufnahme des Verfahrens rechtmäßig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988130072.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-63901